Termin zur Verkündung des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes
Anscheinend könnte pünktlich zum Start der diesjährigen CEBIT das lang erwartete Urteil zum Thema Vorratsdatenspeicherung besiegelt werden. Dabei geht es um das verdachtsunabhängige Protokollieren elektronischer Nutzerspuren. Am 2. März will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung verkünden. Das Vorhaben solch eines Vorgangs stößt auch in der Hightech-Branche auf Kritik. Das Vorhaben über 6 Monate lang Verbindungs- und Standortdaten aufzuheben, löst eine wahre Flut an Beschwerden aus. Aus diesem Grund wurden Verfassungsbeschwerden eingereicht und das nicht nur von Vertretern von Parteien und Interessenvereinigungen, sondern auch von 34.000 Bürgern. Dieses Einreichen von Verfassungsbeschwerden geschah unter der Anleitung des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung. Man darf also gespannt sein, was da kommen wird, vielleicht wird der Fall aber auch dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt.
Faustus Eberle - 29. Apr, 13:36