Faustus Eberle: Internet Händler müssen Versandkosten angeben
Ein Internet Händler hatte einen Konkurrenten angezeigt, da dieser keine Liefer- und Versandkosten zu seinen Produkten angegebenen hatte. Daraufhin verlegt man den Streit vor das Oberlandesgericht Frankfurt und das entschied zu recht für den Klagenden. Auf einer Internetseite muss offensichtlich dargestellt werden, welche extra Kosten durch Liefer- und Versandkosten zum Produkt extra hin zu kommen. Man könnte sich durch das Weglassen der Liefer- und Versandkosten einen Vorteil gegenüber anderen schaffen und dies ist regelwidrig.
Faustus Eberle
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Faustus Eberle - 30. Dez, 11:46