29
Jun
2009

Anti-Terror-Paragraph

Der Bundestag hat einen neuen Anti-Terror-Paragraphen verabschiedet. Laut diesem Paragraphen sind zum Beispiel die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet oder der vorsätzliche Besuch in einem Terrorcamp kriminell und werden auch so belangt. Dabei ist festgehalten, dass solche "schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden. Die Grünen kritisierten den Paragraphen, man könne keine Planung zur Straftat als eigentliche Straftat werten, das ist der Begin einer Sicherheitsphobie ohne Grenzen.
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Faustus Eberle

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