30
Dez
2008

Faustus Eberle: Internet Händler müssen Versandkosten angeben

Ein Internet Händler hatte einen Konkurrenten angezeigt, da dieser keine Liefer- und Versandkosten zu seinen Produkten angegebenen hatte. Daraufhin verlegt man den Streit vor das Oberlandesgericht Frankfurt und das entschied zu recht für den Klagenden. Auf einer Internetseite muss offensichtlich dargestellt werden, welche extra Kosten durch Liefer- und Versandkosten zum Produkt extra hin zu kommen. Man könnte sich durch das Weglassen der Liefer- und Versandkosten einen Vorteil gegenüber anderen schaffen und dies ist regelwidrig.

Faustus Eberle
logo

Faustus Eberle

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Faustus Eberle: Merkel...
Die Abstimmung über die Ausdehnung des Euro Rettungsschirms...
Faustus Eberle - 26. Sep, 20:50
Faustus Eberle: Berliner...
Faustus Eberle: Berliner Computerspielmuseum boomt Anscheinend...
Faustus Eberle - 30. Mai, 10:56
Faustus Eberle: Chrome...
Faustus Eberle: Chrome erhält Kurbelwelle Die neuste...
Faustus Eberle - 23. Mai, 13:23
Faustus Eberle: Chefentwickler...
Faustus Eberle: Chefentwickler verlässt Mozilla Der...
Faustus Eberle - 19. Mai, 10:33
Faustus Eberle: Clean...
Faustus Eberle: Clean Code Developer School Stefan...
Faustus Eberle - 16. Mai, 10:40

Suche

 

Status

Online seit 6844 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 26. Sep, 20:53

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren